Barrierefreiheit im Web

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Was sie bedeutet und warum sie so wichtig ist.

Barrierefreiheit gehört für uns bei einer Website dazu. Nicht nur, weil das Netz für alle da ist. Sondern auch, weil Barrierefreiheit beeinflusst, wie wir Websites entwerfen.

Wir haben unseren Sitz in Deutschland und sprechen hier über die lokalen Gegebenheiten. Aber da das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einer Direktive der Europäischen Union basiert (nämlich dem European Accessibility Act), ist die Situation in anderen EU-Staaten zumindest vergleichbar.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites?

Im weitesten Sinne beschreibt Barrierefreiheit die Maßnahmen und Anpassungen, die Inhalte auf einer Website für Menschen mit Behinderung lesbar und bedienbar machen. Wir können sie in drei Kategorien einteilen:

Struktur

  • Layouts sind klar strukturiert und machen Informationen leicht auffindbar.
  • Bilder enthalten sogenannte Alt-Texte, die das jeweilige Bild beschreiben.
  • Videos haben Untertitel.

Nutzbarkeit

  • Websites sind per Tastatur und nicht nur mit einer Maus bedienbar.
  • Sie sollten Bedienungshilfen wie Screenreader unterstützen.

Inhalte

  • Text ist einfach zu lesen: Er ist groß genug und bietet ausreichend Kontrast zum Hintergrund.
  • Links sind klar bezeichnet und einfach zu erkennen.
  • Buttons haben eine klare Funktionsbeschreibung.
  • Animationen lassen sich abschalten.

Klingt kompliziert? Muss es aber nicht sein.

Diese Maßnahmen sind alle nicht besonders kompliziert—müssen im Designprozess allerdings von Anfang an mitgedacht werden. Das gilt insbesondere für die Struktur und die Inhalte einer Website. Um barrierefrei zu sein, müssen Informationen sinnvoll strukturiert sein und Texte klar kommunizieren.

Diese Anforderungen lassen sich mit Web-Technologien umsetzen, die es schon seit Jahren gibt. Die Programmiersprachen für Websites erlauben es schon lange, barrierefreie Websites zu bauen. Das bedeutet aber etwas Mehraufwand und mehr Tests, weswegen dieser Aspekt in der Praxis oft ignoriert wurde.

Eine Website aber im Nachhinein barrierefrei zu machen, ist deutlich aufwändiger (und teurer) als von Anfang an für Barrierefreiheit zu planen.

Was sagt das Gesetz?

Barrierefreiheit ist spätestens seit Juni 2025 ein großes Thema: Zu diesem Zeitpunkt trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Alle Websites mit einem B2C (Business to Customer)-Zuschnitt, die Geschäftstransaktionen abwickeln, müssen seitdem barrierefrei sein—vorausgesetzt sie werden von Unternehmen betrieben, die mehr als 10 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als €2 Millionen haben.

Das umfasst natürlich Online-Shops, aber auch Unternehmen wie Banken und Versicherungen, digitale Produkte und Web-Apps. Auch gehören gängige Online-Dienste wie Buchungssysteme und Kontaktformulare dazu.

An einigen Stellen ist das Gesetz etwas vage: So wird beispielsweise nicht konkret definiert, wo B2C endet und B2B beginnt, sodass einige Unternehmen im Unklaren darüber sind, ob die Vorschriften für sie gelten. Aber selbst wenn Unternehmen gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, verringert eine Umsetzung der Barrierefreiheit immer das Risiko von Rechtsverletzungen und verbessert die Benutzererfahrung für alle Besucher.

Wer macht eigentlich die Regeln?

Ein guter Einstiegspunkt sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das ist ein international anerkannter Standard, der vom World Wide Web Consortium (W3C) gepflegt wird und drei Stufen umfasst: A, AA, AAA.

Wenn eure Website in einer der oben genannten Kategorien fällt, gilt dieser Standard wahrscheinlich auch für euch. In Deutschland verwenden wir normalerweise den Standard WCAG 2.1 AA (mit der mittleren Stufe der Barrierefreiheit) als Bewertungsmaßstab, ob eine Website barrierefrei ist.

Was zusätzlich für Verwirrung sorgt: Der Begriff „Barrierefreiheit” kann verschiedene Dinge bezeichnen. Das liegt daran, dass es unterschiedliche Standards für Barrierefreiheit gibt, von denen einige strenger sind als andere.

Beispielsweise haben sich Bundesbehörden einem strengeren Standard unterworfen, als private Unternehmen. Das ist insofern sinnvoll, als das alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von etwaigen Behinderungen in der Lage sein sollten, Behördenleistungen in Anspruch zu nehmen.

In Deutschland verwenden Regierungswebsites daher einen Standard namens BITV 2.0. Dieser geht über die WCAG hinaus, weil er Regeln wie die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache enthält. Außerdem sind die meisten Animationen nach diesem Standard ausgeschlossen. Für private Unternehmen gilt dieser Standard nicht.

Barrierefreiheit ist die Investition wert

Wir halten es für wichtig, Barrierefreiheit nicht nur als eine lästige gesetzliche Anforderung zu betrachten. Sie ist ein wichtiger Schritt, um Websites benutzerfreundlicher für alle zu gestalten. Sie kann eurem Unternehmen sogar dabei helfen, den Kundenstamm zu vergrößern (sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für ältere Nutzer_innen) und besser bei Suchmaschinen zu performen (semantisch korrekter Code wird z.B. von Google als besser bewertet).

Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass das Internet besser gestaltet ist und Websites einfacher zu nutzen sind. Alltagsbeispiele sind z.B., kontrastreiche Texte gut in der Sonne zu lesen oder mit klar beschrifteten Schaltflächen Verwirrung zu vermeiden. Oder dass eine Website auf einem Mobiltelefon genauso gut funktioniert, wie auf einem Desktop-Rechner. Aus diesen Gründen ist Barrierefreiheit nicht nur moralisch das Richtige—sondern hilft wirklich allen.

Habt ihr Fragen zur Barrierefreiheit oder braucht Hilfe beim Erstellen einer barrierefreien Website? Meldet euch gerne!

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